Affiliate-AGB

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Teilnahmebedingungen des Advertisers für das Affiliate-Partnerprogramm der EssenceX GmbH.

 

1. Geltungsbereich

(1) Diese Teilnahmebedingungen gelten für das Vertragsverhältnis zwischen der EssenceX GmbH, Seelower Str. 17, 10439 Berlin, und den Vertragspartnern (im Folgenden „Partner“) des Beyond-Matter-Affiliate-Programms (im Folgenden „Partnerprogramm“).

 

2. Vertragsschluss


(1) Ein Vertrag zwischen der EssenceX GmbH und einem Partner über die Schaltung von Werbemitteln kommt ausschließlich über das Online-Bewerbungsverfahren unter beyondmatter.com zustande. Durch seine Registrierung gibt der Partner ein Angebot für die Teilnahme am Partnerprogramm ab. Ein Vertrag kommt erst zustande, wenn die EssenceX GmbH ausdrücklich die Annahme des Angebots erklärt oder konkrete Werbemittel für den Partner freigibt.

(2) Es besteht kein Anspruch auf Teilnahme an dem Partnerprogramm. Die EssenceX GmbH kann jederzeit ohne Angabe von Gründen einzelne Partner ablehnen.

 

3. Vertragsgegenstand


(1) Gegenstand dieses Vertrages ist die Teilnahme am Partnerprogramm, mit dem der Abverkauf der Produkte im Webshop beyondmatter.com gefördert werden soll. Die Teilnahme an dem Partnerprogramm ist für den Partner kostenlos.

(2) Der Partner platziert die für ihn freigegebenen Werbemittel in eigener Verantwortung auf seinen im Partnerprogramm angemeldeten und freigegebenen Websites und Social-Media-Kanälen (im Folgenden „Partner-Website“). Der Partner entscheidet frei, ob er und wie lange er die Werbemittel auf der Partner-Website platziert. Er ist berechtigt, die Werbemittel jederzeit wieder zu entfernen.

(3) Für die Bewerbung und erfolgreiche Vermittlung von Bestellungen erhält der Partner eine Vermittlungsprovision, die vom Umfang und realen Wert der Leistung abhängig ist. Die Einzelheiten ergeben sich aus Ziff. 7 dieser AGB.

(4) Das Partnerprogramm begründet zwischen den Parteien kein sonstiges über diesen Vertrag hinausgehendes Vertragsverhältnis.

 

4. Funktionsweise des Partnerprogramms


(1) Der Partner muss sich mit den bei der Anmeldung abgefragten Daten für das Partnerprogramm registrieren. Nach erfolgter Registrierung wird für den Partner ein Kundenkonto eingerichtet, über das der Partner seine Partneraktivitäten verwalten kann.

(2) Die EssenceX GmbH stellt dem Partner einen spezifischen HTML-Code für Links und andere Werbemittel zur Verfügung, womit Nutzer der Partner-Website identifiziert werden können, wenn sie auf den Link klicken. Diesen HTML-Code muss der Partner in seine Partner-Website integrieren, um das Tracking zu ermöglichen.

(3) Über das Kundenkonto erhält der Partner auch Zugriff auf bestimmte, im Einzelnen von der EssenceX GmbH festgelegte statistische Daten über die von ihm eingesetzten Werbemittel.

 

5. Pflichten der EssenceX GmbH

(1) Die EssenceX GmbH stellt dem Partner nach eigenem Ermessen eine Auswahl an Werbemitteln (z.B. Werbebanner, Textlinks, Videos und Bilder) für einzelne Kampagnen zur Verfügung.

(2) EssenceX sorgt in geeigneter Weise für ein Tracking der Besucher, die über die vom Partner in seine Website integrierten Werbemittel auf beyondmatter.com gelangen (im Folgenden „Partner-Leads“) und ordnet etwaige Bestellungen durch Partner-Leads (im Folgenden „Sales“) dem Partner zu.

(3) Die EssenceX GmbH betreibt die Website beyondmatter.com sowie die darauf angebotenen Services, wie die Bereitstellung von Produktdaten, nach eigenem Ermessen und schuldet in diesem Rahmen keine fehler- und/oder unterbrechungsfreie Verfügbarkeit der Webseite. Die Qualität und Gestaltung der angebotenen Produkte und Werbemittel stehen im alleinigen Ermessen der EssenceX GmbH.

(4) Die EssenceX GmbH verpflichtet sich zur Zahlung der Vergütung nach Ziffer 7 unter den dort festgelegten Voraussetzungen.

 

6. Rechte und Pflichten des Partners

(1) Der Partner darf die Werbemittel nur auf der bei der Registrierung angegebenen Partner-Website einbinden. Dem Partner ist es ausdrücklich untersagt, Änderungen an den zur Verfügung gestellten Werbemitteln vorzunehmen. Die Werbemittel dürfen nur für die in diesem Vertrag vorgesehenen Zwecke auf der Partner-Website genutzt werden.

(2) Der Partner ist für die Inhalte und den laufenden Betrieb der Partner-Website selbst verantwortlich und wird dort während der Laufzeit dieses Vertrages keine Inhalte platzieren, die gegen geltendes Recht, die guten Sitten oder Rechte Dritter verstoßen.

(3) Zur Bewerbung der Beyond Matter-Produkte in Wort, Bild und Ton muss der Partner auf die Inhalte zurückgreifen, die auf www.beyondmatter.com zur Bewerbung genutzt werden. Für Bewerbungen, die der Partner in Wort, Bild und Ton selbst generiert, haftet er selbst. Dies gilt insbesondere für Heilversprechungen, wissenschaftlich nicht belegte Wirkaussagen u.Ä..

(4) Jegliche Form des Missbrauchs, d.h. die Generierung von Leads und/oder Sales über unlautere Methoden oder unzulässige Mittel, die gegen geltendes Recht und/oder diese AGB verstoßen, ist untersagt. Der Partner muss den Eindruck vermeiden, dass er in einer Weise wirtschaftlich mit der EssenceX GmbH verbunden ist, die über das Partnerprogramm und diesen Vertrag hinausgeht. Der Partner darf Materialien oder Inhalte der EssenceX GmbH nur mit deren vorherigen schriftlichen Erlaubnis verwenden.

 

7. Vergütung

(1) Der Vertragspartner erhält von der EssenceX GmbH eine erfolgsabhängige Vergütung für Sales, die auf beyondmatter.com von Partner-Leads durchgeführt werden.

(2) Der Anspruch auf Zahlung der Vergütung entsteht nur, sofern alle folgenden Voraussetzungen erfüllt sind: Durch die Werbetätigkeit des Partners ist ein Sale eines Endkunden mit der EssenceX GmbH zustande gekommen. Der Sale ist von der EssenceX GmbH protokolliert („getrackt“) worden. Der Sale ist von der EssenceX GmbH freigegeben und bestätigt worden. Es liegt kein Missbrauch im Sinne der Ziff. 6.4 dieser AGB vor.

(3) Als Sale gilt eine auf der Website beyondmatter.com von einem Endkunden generierte vollständig durchgeführte Bestellung nur dann, wenn sie von dem Endkunden auch bezahlt wurde. Rückabwicklungen – gleich aus welchem Grund – gelten nicht als Sale, wenn der Endkunde nicht gezahlt hat oder von ihm geleistete Zahlungen erstattet worden sind. Rückabwicklungen, die mehr als 8 Wochen nach Zahlung des Endkunden geschehen, bleiben außer Betracht.

(4) Nicht vergütungspflichtig sind Bestellungen des Partners oder seiner Angehörigen.

(5) Nicht vergütungspflichtig sind Bestellungen, die aufgrund von Partner-Leads zustande kommen,, sofern die EssenceX GmbH den Partner dazu aufgefordert hat, die Werbemittel von der Partner-Website zu entfernen. Dies gilt ab dem Zeitpunkt der Aufforderung.

(6) Maßgeblich für die Frage, ob ein Sale auf einem Partner-Lead beruht, ist das von uns eingesetzte Trackingsystem. Vorbehaltlich anderweitiger Festlegungen im Partnerprogramm oder bei einzelnen Kampagnen gilt das Prinzip „last cookie wins“ bei einer Cookie-Laufzeit von 30 Tagen. Uns trifft keine Zahlungspflicht, wenn das Trackingsystems ausfällt oder eine sonstige Fehlfunktion verursacht wird, die dazu führt, dass eine Zuordnung von Leads oder Sales zu einzelnen Partnern nicht oder nur mit erheblichem Aufwand möglich ist.

(7) Die Höhe der Vergütung richtet sich nach der in der jeweiligen Kampagne angegebenen Provision zum Zeitpunkt des Sales. Sofern nichts angegeben ist, gilt eine Provision von 10 % des Nettopreises des jeweiligen Sales.

(8) Alle angegebenen Provisionen verstehen sich als Netto-Entgelt.

 

8. Abrechnung

(1) Die EssenceX GmbH wird dem Partner eine Abrechnung der Vergütungsansprüche in seinem Kundenkonto zur Verfügung stellen. Der Partner wird die Abrechnung unverzüglich prüfen. Hat der Partner gegen eine Abrechnung Einwendungen, sind diese der EssenceX GmbH gegenüber innerhalb von 4 Wochen schriftlich geltend zu machen. Nach Verstreichen dieser Frist gilt die Abrechnung als zutreffend.

(2) Vergütungsansprüche werden jeweils 1 Monat nach Ende des Quartals (31. März, 30. Juni, 30. September, 31. Dezember) zur Zahlung fällig, in welches der Zahlungseingang des Endkunden für den betreffenden Sale fällt. Vergütungsansprüche sind nur fällig, wenn ein Mindestauszahlungsbetrag von 50,- Euro erreicht ist. Der Partner hat das Recht, auch geringere Beträge gegen Erstattung einer pauschalen Bearbeitungsgebühr von 5,- Euro zu verlangen. Die Gebühr wird von dem auszuzahlenden Betrag einbehalten.

(3) Die Auszahlung erfolgt per Banküberweisung mit schuldbefreiender Wirkung an die vom Partner im Kundenkonto hinterlegte Bankverbindung. Etwaige Bankgebühren (z.B. bei Bankverbindungen im Ausland) gehen zu Lasten des Partners.

 

9. Haftung

(1) Die EssenceX GmbH haftet nach Maßgabe des Produkthaftungsgesetzes.

(2) Eine weitergehende Haftung von der EssenceX GmbH besteht nicht.

(3) Die vorstehende Haftungsbeschränkung gilt auch für die persönliche Haftung der Mitarbeiter, Vertreter und Organe der EssenceX GmbH.

 

10. Freistellungsanspruch/Vertragsstrafe

(1) Der Partner stellt die EssenceX GmbH und deren Mitarbeiter bzw. Beauftragten für den Fall der Inanspruchnahme wegen vermeintlicher oder tatsächlicher Rechtsverletzung und/oder Verletzung von Rechten Dritter durch vom Partner im Zusammenhang mit dem Partnerprogramm vorgenommenen Handlungen von sämtlichen sich daraus ergebenen Ansprüchen Dritter frei. Darüber hinaus verpflichtet sich der Partner, alle Kosten zu ersetzen, die der EssenceX GmbH durch eine solche Inanspruchnahme durch Dritte entstehen. Zu den erstattungsfähigen Kosten zählen auch die Kosten einer angemessenen Rechtsverteidigung.

(2) Der Partner verpflichtet sich, für jeden Fall des Missbrauchs gem. Ziff. 6.4 eine von der EssenceX GmbH nach billigem Ermessen festzusetzende, im Streitfall von einem Gericht zu überprüfende, Vertragsstrafe zu zahlen. Die Vertragsstrafe wird das Zwölffache des stärksten Monatsumsatzes des Partners innerhalb der letzten 6 Monate vor dem Missbrauch nicht übersteigen. Weitergehende Schadenersatzansprüche bleiben von dieser Regelung unberührt.

 

11. Nutzungsrechte

(1) Die Werbemittel und sonstige Inhalte der EssenceX GmbH sind urheberrechtlich und/oder durch sonstige gewerbliche Schutzrechte geschützt. Die EssenceX GmbH räumt dem Partner für die Dauer und den Zweck dieses Vertrages ein einfaches und nicht ausschließliches Recht ein, die Werbemittel zu nutzen.

(2) Jegliche Veränderung, Vervielfältigung, Verbreitung oder öffentliche Wiedergabe der Werbemittel oder eines nach Art und Umfang wesentlichen Teils bedarf der vorherigen schriftlichen Zustimmung der EssenceX GmbH, soweit sie über den in vorstehendem Absatz 1 eingeräumten Umfang hinausgeht.

 

12. Vertraulichkeit

(1) Der Partner verpflichtet sich, alle im Rahmen des Vertragsverhältnisses erlangten Kenntnisse über Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse der EssenceX GmbH zeitlich unbegrenzt (auch über das Ende dieses Vertrages hinaus) geheim zu halten, nur für die Zwecke des Vertrages zu verwenden und insbesondere nicht an Dritte weiterzugeben oder sonst zu verwerten. Werden Informationen von der EssenceX GmbH als vertraulich bezeichnet, gilt die unwiderlegbare Vermutung, dass es sich um Betriebs- oder Geschäftsgeheimnisse handelt.

(2) Der Inhalt dieses Vertrages und die dazu gehörenden Unterlagen sind vom Partner vertraulich (als Betriebs- und Geschäftsgeheimnis) zu behandeln.

(3) Der Partner hat seine Mitarbeiter und sonstige Personen, deren er sich zur Erfüllung seiner vertraglichen Pflichten bedient, in einer den vorstehenden Absätzen 1 und 2 entsprechenden Weise zur Vertraulichkeit zu verpflichten.

 

13. Vertragslaufzeit und Beendigung des Vertrages, Sperre

(1) Der Vertrag läuft auf unbestimmte Zeit und kann von beiden Seiten jederzeit ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist und Angabe von Gründen gekündigt werden.

(2) Daneben und darüber hinaus bleibt das Recht der Parteien, das Vertragsverhältnis durch außerordentliche Kündigung aus wichtigem Grund zu beenden, unberührt.

(3) Die Kündigung kann per E-Mail erfolgen. Eine von der EssenceX GmbH per E-Mail erklärte Kündigung gilt an dem Tag als zugegangen, an dem sie an die vom Partner im Kundenkonto angegebene E-Mail-Adresse gesendet wird. Die EssenceX GmbH kann die Kündigung auch durch Beschränkung des Zugangs zum Kundenkonto erklären. Der Partner kann die Kündigung auch durch Löschung des Kundenkontos erklären. Der Vertrag wird mit Zugang der Kündigung beendet.

(4) Nach Beendigung des Vertrages ist der Partner verpflichtet, alle von der EssenceX GmbH zur Verfügung gestellten Werbemittel und sonstigen Links und Inhalte unverzüglich von der Partner-Website zu entfernen. Dies gilt auch für Websites oder andere Werbemedien, in denen der Partner die Werbemittel oder Links integriert hat, ohne dazu berechtigt zu sein.

(5) Nach Beendigung des Vertrages generierte Leads und/oder Sales führen nicht zu einer Vergütungspflicht.

(6) Anstelle der Kündigung kann die EssenceX GmbH in den Fällen von Ziff. 13.2 auch das Kundenkonto sperren. Dies gilt auch, wenn lediglich ein begründeter Verdacht auf einen Missbrauch gem. Ziff. 6.4 besteht. Die EssenceX GmbH wird dem Partner den Grund für die Sperre mitteilen und die Sperre wieder aufheben, wenn die Gründe, die zu der Sperre geführt haben, aufgeklärt und gegebenenfalls beseitigt sind. Im Zeitraum der Sperre generierte Leads führen nicht zu einer Vergütungspflicht.

 

14. Schlussbestimmungen

(1) Sollte der Vertrag unwirksame Regelungen enthalten, bleibt die Wirksamkeit des Vertrages im Übrigen unberührt.

(2) Die EssenceX GmbH behält sich vor, diese AGB jederzeit anzupassen. Etwaige Änderungen werden dem Partner per E-Mail mitgeteilt. Sollte der Partner mit den Änderungen nicht einverstanden sein, ist er berechtigt, dies der EssenceX GmbH bis zum Ablauf von 4 Wochen ab dem Zugang der Änderungsmitteilung mitzuteilen. Die EssenceX GmbH hat in diesem Fall ein Sonderkündigungsrecht. Erfolgt eine solche Mitteilung nicht binnen dieser Frist, gelten die Änderungen als akzeptiert und treten mit Ablauf der Frist in Kraft.

(3) Auf den vorliegenden Vertrag ist ausschließlich deutsches Recht anwendbar.

(4) Ist der Partner Kaufmann oder juristische Person des öffentlichen Rechts, wird Berlin als Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit Verträgen zwischen der EssenceX GmbH und dem Partner vereinbart.

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