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Eine kritische Würdigung der Grenzwerte und Richtlinien.

Schutz vor Elektrosmog und 5G: Es gibt doch Grenzwerte zum Strahlenschutz. Warum kann ich mich darauf nicht verlassen?

Inhaltsverzeichnis.


Schutz vor Elektrosmog und 5G: Es gibt doch Grenzwerte zum Strahlenschutz. Warum kann ich mich darauf nicht verlassen?

Wer im Internet nach potentiellen Gesundheitsrisiken von Mobilfunktechnologien recherchiert, landet früher oder später bei Grenzwerten. Anhand der sogenannten Grenzwerte wird festgemacht, ob eine Technologie gesundheitsgefährdend ist oder nicht. Das gilt natürlich auch für alle Mobilfunktechnologien – inklusive 5G.

In diesem Artikel, der im Wesentlichen auf Ausführungen von Christian Opitz, einem ausgewiesenen EMF-Experten beruht, wollen wir die Thematik der Grenzwert kritisch hinterfragen. Das geschieht vor allem deshalb, weil das gesundheitsgefährdende Potenzial von Mobilfunktechnologien – unter Berufung auf die eingehaltenen Grenzwerte – vehement verneint wird.

Hier drei Artikel, die sich ausführlich mit den potentiellen Gefahren, Risiken und Nebenwirkungen von Mobilfunk, WLAN, 4G (LTE) und 5G auseinandersetzen:


Anmerkung: In den aufgelisteten Artikeln findest du ausführliche Literatur- und Quellenangaben.


Zurück zu Grenzwerten und folgenden Fragen:

  • Wie realistisch sind Grenzwerte überhaupt?
  • Nach welchen Kriterien werden Grenzwerte standardisiert?
  • Wie gut können Grenzwerte Menschen vor den potentiell schädlichen Wirkungen von Elektrosmog und 5G schützen? 


Um diese Fragen zu beantworten, werfen wir zunächst einen Blick in die Vergangenheit. Genauer: Einen Blick in die 1960er Jahre.


Strahlenschutzgesetze für ionisierende Strahlung.

In den 1960er Jahren wurden die Strahlenschutzgesetze verabschiedet. Die Grenzwertrichtlinien dieser Gesetze schützen vor der sogenannten ionisierenden Strahlung.

Unter ionisierender Strahlung fasst man Strahlung ab dem Frequenzbereich der Röntgenstrahlung aufwärts zusammen (z.B. Alpha-Teilchen, Röntgen- und Gamma-Strahlung), die chemische Verbindungen aufbricht und hochreaktive freie Radikale produziert.

In eben diesem Aufbrechen liegt die biologisch schädliche Wirkung ionisierender Strahlung begründet.

Im folgenden Artikel gehen wir ausführlich auf ionisierende bzw. nicht ionisierende Strahlung ein: Elektrosmog und 5G: Wechselstrom und der ionisierende Effekt von Strahlung.

Im Gegensatz zur ionisierenden Strahlung haben wir es bei künstlichen EMF (Elektrosmog und 5G) mit nicht ionisierender Strahlung zu tun.

Dazu gleich mehr.


Zunächst aber: Christian Opitz, Wissenschaftler und EMF-Experte, zum Thema „Strahlenschutzgesetze“.

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Fatale Fehler bei der Grenzwertbestimmung.

Laut Opitz bildete eine einzige (!) Studie die Basis für die Strahlenschutzgesetze der 1960er. Diese Studie befasste sich mit den Auswirkungen der Atombomben auf die Menschen in Hiroshima und Nagasaki. Interessanterweise galten dabei nur Todesfälle durch Krebs und Leukämie als Strahlenschaden. Krebsfälle, die Heilung erfuhren, fielen automatisch aus der Statistik. Und gleich gänzlich unbeachtet blieb folgender Fakt: Radioaktivität kann neben Krebs unzählige weitere Krankheiten verursachen [1]!

Ein weiterer Fehler der Grenzwertbestimmung liegt laut Opitz darin, dass nicht zwischen einer einmalig hohen Dosierung, mit der die Menschen in Hiroshima und Nagasaki belastet wurden und der ständigen Belastung durch niedrig dosierte Strahlung, unterschieden wurde. Wie der kanadische Atomwissenschaftler Abram Petkau 1972 nachwies, hat niedrig dosierte Strahlung auf Dauer eine schädlichere Wirkung auf die Zellmembranen als die einmalige Belastung mit der gleichen Dosis [2]!

Halten wir fest: Schon bei der Bestimmung der Grenzwerte für ionisierende Strahlung wurden Christian Opitz zufolge fatale Fehler gemacht. Wie aber sieht es bei nicht ionisierender Strahlung durch technische EMF von Smartphone (Handy), Rechner, WLAN-Router und Co. aus?


Der gesetzliche Grenzwert: ein Witz?

In den meisten Ländern ist die ICNIRP (International Commission on Non-Ionizing Radiation Protection) zuständig für Grenzwertbestimmung elektromagnetischer Strahlung.

Dazu noch einmal Opitz: „Die ICNIRP in Deutschland ist ein eingetragener Verein mit Sitz in München und einer Mitgliederzahl von 12 bis 14. Trotz des offiziell klingenden Namens handelt es sich einfach um einen Verein,dessen Aussagen keinerlei Kontrolle unterliegen und der niemanden Rechenschaft schuldet.“

Wer das nicht glauben mag, kann sich bei diagnose:funk schlau machen: https://www.diagnose-funk.org/aktuelles/artikel-archiv/detail&newsid=1697.

Opitz weiter: „Am Beispiel der Untersuchungen von Mobiltelefonen lässt sich sehr gut nachvollziehen, wie wertlos die Aussagen der ICNIRP sind. Zunächst einmal lässt die ICNIRP Hersteller von Mobiltelefonen die Untersuchungen oftmals selbst durchführen. Eine unabhängige Überprüfung findet in diesen Fällen nicht statt.“ 

Hierzu passt folgende Meldung: Die Schweizer Mobilfunk-Lobby „Forschungsstiftung Strom und Mobilfunkkommunikation“ wurde vom Büro für Technikfolgenabschätzung des Deutschen Bundestages mit einer Studie zu Gesundheitsgefahren der Mobilfunkstrahlung beauftragt.

Hinzu kommt laut Christian Opitz: „Die typische Untersuchung wird an einem Modell des menschlichen Kopfes durchgeführt, der einem 1,88 m großen 90 kg schweren Mann entspricht. Das kleinere Köpfe (von Frauen, Kindern, kleineren Männern mit weniger Masse) in anderer Weise Strahlung resorbieren, wird nicht berücksichtigt. Außerdem wird ausschließlich gemessen, in welchem Ausmaß das Smartphone (Handy) die Flüssigkeit im Modellkopf erwärmt. Auf dieser Basis entstand der sogenannte SAR-Wert (SAR = spezifische Absorbtionsrate), der in keiner Weise berücksichtigt, dass fast alle schädlichen Wirkungen von Elektrosmog überhaupt nichts mit Erwärmung zu tun haben. Genauso gut könnte man untersuchen, ob Menschen, die neben einem Atomkraftwerk leben, öfter Fieber haben – und wenn das nicht der Fall ist, sagen, dass vom Atomkraftwerk keine gesundheitlichen Bedenken ausgehen.“

Christian Opitz: „Um es in aller Deutlichkeit zu sagen: Die Fixierung auf den SAR-Wert ignoriert alles, was Tausende von Studien zur Wirkung elektromagnetischer Felder seit 1960 aussagen [3].“

Die in Deutschland und anderen Ländern dieser Welt geltenden Grenzwerte schützen nur vor einem Effekt: dem der Gewebeerwärmung infolge thermischer (Wärme-)Wirkung durch Strahlung. Der Grenzwert schützt also vor etwas, was letztlich keine primäre Gefährdung darstellt, nämlich Wärme. Was hingegen sehr wohl gefährdet, ist das unkontrollierte Öffnen spannungsgesteuerter Kalziumionenkanäle in unseren Zellen, das durch Mobilfunk, WLAN, 4G (LTE) und 5G hervorgerufen werden kann.

Im Jahre 2013 erbrachte Martin Pall, emeritierter Professor für Biochemie und Grundlagenforschung in der Medizin an der Washington State University den Nachweis dafür, dass die Gesundheitsgefährdung von Mobilfunkstrahlung auf das unkontrollierte Öffnen der Kalziumkanäle in unseren Zellen zurückgeht.

Durch das Öffnen fluten in nur wenigen Sekunden Millionen von Kalziumionen das Zelleinnere, was zu einerKettenreaktion führt, an deren Ende die Bildung der beiden stärksten und gefährlichsten freien Radikale überhaupt steht: Superoxid, ein Sauerstoffradikal und Peroxinitrit, ein Stickstoffradikal. Reagieren diese Radikale mit anderen Verbindungen (Proteinen, DNA) können Schäden an Enzymen, dem Erbgut (DNA) sowie unseren Mitochondrien und Membranen (Energiebereitstellung) entstehen. Diese Reaktionskette kann weitreichende Folgen für Gesundheit, Vitalität (Energie) und Wohlbefinden haben [4] [5].

Wer mehr zu diesem Themenkomplex erfahren möchte, liest folgende Artikel:


Zurück zum Verfahren der Grenzwertbestimmung.

Laut Opitz ist es nicht nur falsch ausschließlich auf den SAR-Wert fokussieren, es ist außerdem fahrlässig Untersuchungen an Modellen durchzuführen, die Großteile der Bevölkerung einfach ausklammern.

Hinzu kommt folgender Punkt: Die Untersuchung zur Grenzwertfestlegung wird an einem statischen, d.h. sich nicht bewegendem Modell durchgeführt. Das Problem: Die Strahlung erhöht sich massiv, wenn man in Bewegung ist, da ein bewegtes Ziel für die Kommunikation mit dem Sender stärkere Signale braucht. Telefoniert man im Zug oder Auto, muss die Strahlung außerdem einen Faraday’schen Käfig durchdringen, was sie weiter erhöht.

Nichts davon wird in den Untersuchungen zum SAR-Wert berücksichtigt.

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Grenzwert ohne Vorsorgekomponente.

In Deutschland gilt die Erwärmung als Maßstab für die Gefährlichkeit. Kritik an diesem Ansatz wird mit der immer gleichen Argumentation abgewiesen: Die gemessenen Belastungen seien nur ein Bruchteil des Grenzwertes und ergo kein Grund zur Besorgnis.

Die unzähligen Studien jedoch, die vor allem seit der Jahrtausendwende durchgeführt wurden, zeigen schädigende Effekte durchweg im nicht-thermischen Bereich, sind also folglich nicht durch Temperaturerhöhungen erklärbar. Dazu Christian Opitz: „Die Grenzwerte haben mit den Menschen, die sie schützen sollen, nichts zu tun, denn sie klammern die Biologie des Menschen aus.“

Außerdem ausgeklammert: die Zeit als weiterer entscheidender Faktor. Denn die Dauernutzung von Smartphone (Handy), Rechner, WLAN-Router und Co. gepaart mit der Dauerbestrahlung durch Basisstationen ist ebenfalls biologisch wirksam. Das zeigen alle seriösen Studien seit den 2000er Jahren. Die dazugehörige Formel: Intensität x Zeit = Wirkung.

Kurzum: Die national, wie auch international geltenden Grenzwerte haben also weder einen Bezug zur Zeit noch zur Biologie. Das übrigens räumt auch die ICNIRP in ihren Richtlinien ein. Demnach schützen ihre Grenzwerte nur vor „kurzfristigen, unmittelbaren gesundheitlichen Auswirkungen“ durch „erhöhte Gewebetemperaturen“.

Letztlich also könnte man zusammenfassend behaupten: Die Grenzwerte haben praktisch keine medizinische Aussagekraft, sie erfassen weder die nicht-thermischen Wirkungen von Strahlung noch Membranpotentiale und andere Ströme und Frequenzen in den Zellen, sie erfassen auch nicht den kumulativen Effekt und schon gar nicht die Dauerdosis inklusive möglicher Langzeiteffekte.

Die Grenzwerte aber gelten.
Und sie sind verbindlich.


Und warum das?

Weil es aktuell von Seiten der ICNIRP heißt, dass ein kausaler Zusammenhang zwischen Strahlungseinwirkung durch EMF und Zellschädigungen nicht nachgewiesen werden kann. Korrelationen oder Indizien reichten nicht aus, um Grenzwerte anzupassen und potentiell gesundheitsgefährdende Aussagen zu postulieren.


So. So… „Korrelationen oder Indizien“ – mehr liege nicht vor, ergo auch keine Grenzwertkorrektur.

Klingt auf den ersten Blick nachvollziehbar. Doch bei genauerem Hinsehen ergibt sich ein gänzlich anderes Bild.

Nämlich folgendes.